1. Die Beklagten verpflichten sich, es ab sofort zu unterlassen, ohne Zustimmung der Klägerin Grafiken oder Bilder selbst oder durch Dritte zur vervielfältigen, vervielfältigen zu lassen und/oder zu verbreiten, über digitale Netze, wie das Internet, öffentlich zugänglich zu machen (zur Verfügung zu stellen) und/oder sonst auf eine dem Urheber vorbehaltene Weise zu verwenden oder zu bearbeiten, an denen der Klägerin die alleinigen Werknutzungs- und Leistungsschutzrechte zustehen, und zwar insbesondere die Erstbeklagte dadurch, dass sie es für Zwecke der Präsentation und Werbung für ihr Unternehmen benützt, insbesondere in Werbeprospekten oder anderen Drucksorten, die den Grafiken in dem Prospekt, wie auf dem Titelblatt S. l, S. 2 unten und S. 3 oben sowie auf S. 12 unten, wie in Klagsbeilage ./H oder im Internet

http://www.best-sport.com (samt Untersites) wie in Klagsbeilage ./A nachgeahmt sind.

2. Die Beklagten verpflichten sich, es ab sofort zu unterlassen, Waren oder Dienstleistungen ohne die Zustimmung der klagenden Partei im geschäftlichen Verkehr unter den Marken "HypoxiTrainer" (AT 223328,
CTM 850677), "HypoxiTraining" (AT 223330) oder "Vacunaut" (AT 203458 und/oder AT 205083) anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen und/oder Waren oder Dienstleistungen unter diesen Zeichen einzuführen oder auszuführen und/oder die Zeichen in den Geschäftspapieren, in Ankündigungen
oder in der Werbung - im Internet, insbesondere unter
http://www.best-sport.com und/oder

http://www.vacunaut.de und/oder als Metatag im Quelltext der eigenen Website - wie in den Klagsbeilagen ./A, ./V und ./W zu benützen.

3. Die Beklagten verpflichten sich, es ab sofort zu unterlassen, Angeben im geschäftlichen Verkehr wie z.B. im Internet zu tätigen, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse zu täuschen, insbesondere durch die Äußerung "Der "HypoxiTrainer". Um sich das Potential dieser Neuheit zu sichern, erwarb die Firma das alleinige Vertriebsrecht für Deutschland. Die Schulung für das weltweit patentierte Verfahren und die dazu notwendigen Geräte.".

6.Die Beklagten verpflichten sich, Punkt 1. bis 3. und 6. dieses Vergleiches samt den farbigen Abbildungen des Titelblatts, der S. l, S. 2 unten und S. 3 oben sowie 12 unten wie in Klagsbeilage ./H oder im Internet unter http://www.best-sport.com (samt Untersites } wie in der Klagsbeilage ./A binnen zwei Monaten nach Rechtswirksamkeit des Vergleiches für die Dauer von 30 Tagen im Umfang einer Viertelseite des sichtbaren Bildschirmteiles in der Mindestschriftgröße Arial 16 auf der unter http://www.best-sport.com eingerichteten Website der Erstbeklagten und auf jener Website der Erstbeklagten, welche zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung von der Erstbeklagten verwendet wird oder auf welcher sie werbemäßig erscheint, wie z.B. durch Verlinkung, auf der Homepage (Startseite) zu veröffentlichen.